Die neue Verordnung
Zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche
optische Strahlung
(Arbeitsschutzverordnung zu optischer Strahlung - OStrV)
ist am 27. Juli 2010 in Kraft getreten.
Es handelt sich hierbei um eine Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/25/EG, die mit o.g. Datum in Deutschland rechtskräftig und somit für alle Arbeitgeber verpflichtend ist.
Dieser Internetauftritt informiert über Inhalte und Konsequenzen der Verordnung und gibt Hinweise zur Unterstützung bei der Umsetzung im Unternehmen. Zahlreiche Links führen Sie zu weiteren hilfreichen Quellen.
+++++++++ Aktuell: kurzer Übersichtsartikel "Künstliche Optische Strahlung" (OStrV) +++++++++